AGB der Näge­li Swiss AG

1. Gel­tungs­be­reich und Anerkennung

Die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen der Näge­li Swiss AG. Mit der Ertei­lung eines Auf­tra­ges aner­kennt der Käu­fer die­se AGB. Abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen oder Ergän­zun­gen bedür­fen der Schrift­form und gel­ten erst nach Unter­zeich­nung bei­der Parteien.

2. Ver­trags­ab­schluss

Alle Ange­bo­te sind frei­blei­bend. Ein Kauf­ver­trag kommt erst durch unse­re schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung zustande.

3. Fer­ti­gungs­un­ter­la­gen

Sämt­li­che gül­ti­gen Fer­ti­gungs­un­ter­la­gen sind auf der Kun­den­be­stel­lung auf­zu­füh­ren oder mit der Bestel­lung mitzusenden.

4. Ter­mi­ne

Die auf der Auf­trags­be­stä­ti­gung auf­ge­führ­ten Ter­mi­ne sind grund­sätz­lich bin­dend. Der Wunsch nach einer Ver­schie­bung soll mög­lichst früh­zei­tig ange­mel­det und so gestal­tet wer­den, dass der ande­ren Par­tei dar­aus kei­ne Nach­tei­le erwachsen.

5. Men­gen

Bei einer Abwei­chung der Lie­fer­men­ge von bis zu +/- 10% gegen­über der bestä­tig­ten Men­ge gilt der Auf­trag ohne Rück­spra­che als erfüllt.
Bei der Ermitt­lung der Men­gen über das Gewicht sind Abwei­chun­gen der tat­säch­li­chen Men­ge von +/- 1% in der Tole­ranz und nicht beanstandbar.

6. Prei­se

Die Prei­se auf der Auf­trags­be­stä­ti­gung sind Fix­prei­se in CHF. Dar­in nicht ent­hal­ten sind die Kos­ten für Ver­pa­ckung, Spe­di­ti­on sowie die Mehr­wert­steu­er. Die­se Kos­ten wer­den gemäss tat­säch­li­chem Auf­wand zusätz­lich offen aus­ge­wie­sen und verrechnet.

7. Prü­fung der Teile

Näge­li Swiss AG unter­hält ein Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tem nach ISO 9001. Die Prü­fung der Tei­le erfolgt nach dem AQL 0.65, sofern die Fer­ti­gungs­un­ter­la­gen kei­ne ande­ren Vor­ga­ben ent­hal­ten. Ein Kon­troll­rap­port wird auf Ver­lan­gen mitgeliefert.

8. Ver­pa­ckung und Lieferung

Die Ver­pa­ckung und die Lie­fe­rung erfol­gen grund­sätz­lich auf die kos­ten­güns­tigs­te Art. Spe­zi­el­le Instruk­tio­nen sind mit der Bestel­lung bekannt zu geben und wer­den ent­spre­chend bestätigt.

9. Trans­port­ver­si­che­rung

Näge­li Swiss AG hat kei­ne Trans­port­ver­si­che­rung abge­schlos­sen. Ist eine sol­che gewünscht, muss dies auf der Bestel­lung bekannt gege­ben wer­den. Die Kos­ten dafür wer­den in Rech­nung gestellt.

10. Zah­lung

Der Käu­fer ver­pflich­tet sich, den vol­len Rech­nungs­be­trag inner­halb der ver­ein­bar­ten Frist zu beglei­chen. Die Frist für Tei­le beträgt 30 Tage, jene für Werk­zeu­ge 10 Tage nach Rechnungsstellung.
Seri­en­tei­le wer­den mit der Aus­lie­fe­rung fak­tu­riert, Werk­zeug­kos­ten­an­tei­le hälf­tig bei Bestel­lung sowie Lie­fe­rung der Erstmuster.

11. Lie­fer­um­fang und Rücktritt

Für den Umfang der Lie­fe­rung ist unse­re Auf­trags­be­stä­ti­gung massgebend.
Der Rück­tritt von einer Bestel­lung ist nur in Aus­nah­me­fäl­len und unter Ver­rech­nung sämt­li­cher auf­ge­lau­fe­nen Kos­ten inkl. Bear­bei­tungs­ge­bühr möglich.

12. Eigen­tums­ver­hält­nis Werkzeuge

Die offe­rier­ten und ver­rech­ne­ten Kos­ten für Werk­zeu­ge umfas­sen ledig­lich einen Werk­zeug­kos­ten­an­teil im Umfang der hal­ben Gesamt­kos­ten. Die Werk­zeu­ge gehen nach Zah­lung des gesam­ten Werk­zeug­kos­ten­an­teils in das Eigen­tum des Kun­den über, ver­blei­ben aber im Besit­ze der Näge­li Swiss AG. Wir ver­pflich­ten uns, die­se auf eige­ne Kos­ten fach­ge­mäss zu lagern und zu unter­hal­ten sowie gegen Feu­er und Was­ser zu ver­si­chern. Die Aus­lie­fe­rung der Werk­zeu­ge kann nur erfol­gen, wenn auf­grund höhe­rer Gewalt die Pro­duk­ti­on bei uns nicht mög­lich ist. Die Her­aus­ga­be der Werk­zeu­ge löst in jedem Fall die Nach­ver­rech­nung der zwei­ten Hälf­te der Gesamt­kos­ten aus.

13. Män­gel­rü­ge

Ein­wän­de wegen Män­gel oder Falsch­lie­fe­run­gen müs­sen innert 10 Tagen nach Ver­sand schrift­lich erho­ben werden.

14. Nut­zen und Gefahr

Nut­zen und Gefahr gehen mit dem Abgang der Ware vom Werk an den Käu­fer über. Die­ser ist ins­be­son­de­re auch für den sach­ge­rech­ten Gebrauch verantwortlich.

15. Eigen­tums­vor­be­halt

Die gelie­fer­te Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung unser Eigen­tum. Wir sind berech­tigt, den Eigen­tums­vor­be­halt im Eigen­tums­vor­be­halts­re­gis­ter am Domi­zil des Käu­fers ein­tra­gen zu lassen.

16. Gewähr­leis­tung

Die Gewähr­leis­tungs­pflicht der Näge­li Swiss AG beschränkt sich in jedem Fal­le auf die Pflicht zur Nach­bes­se­rung. Bemän­gel­te Ware ist zur Beur­tei­lung an uns zu sen­den. Liegt ein von uns aner­kann­ter Man­gel vor, sind wir nach eige­ner Wahl zur Män­gel­be­sei­ti­gung oder zur Ersatz­lie­fe­rung berech­tigt. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che des Käu­fers sind ausgeschlossen.

17. Gerichts­stand

Gerichts­stand für alle aus dem Ver­trags­ver­hält­nis unmit­tel­bar oder mit­tel­bar ent­ste­hen­den Strei­tig­kei­ten ist Güt­tin­gen (Schweiz). Es ist aus­schliess­lich schwei­ze­ri­sches Recht anwendbar.

Güt­tin­gen, 1. Novem­ber 2012

AGB der Nae­ge­li-Swiss-AG (PDF)

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