AGB der Nägeli Swiss AG
1. Geltungsbereich und Anerkennung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Nägeli Swiss AG. Mit der Erteilung eines Auftrages anerkennt der Käufer diese AGB. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und gelten erst nach Unterzeichnung beider Parteien.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3. Fertigungsunterlagen
Sämtliche gültigen Fertigungsunterlagen sind auf der Kundenbestellung aufzuführen oder mit der Bestellung mitzusenden.
4. Termine
Die auf der Auftragsbestätigung aufgeführten Termine sind grundsätzlich bindend. Der Wunsch nach einer Verschiebung soll möglichst frühzeitig angemeldet und so gestaltet werden, dass der anderen Partei daraus keine Nachteile erwachsen.
5. Mengen
Bei einer Abweichung der Liefermenge von bis zu +/- 10% gegenüber der bestätigten Menge gilt der Auftrag ohne Rücksprache als erfüllt.
Bei der Ermittlung der Mengen über das Gewicht sind Abweichungen der tatsächlichen Menge von +/- 1% in der Toleranz und nicht beanstandbar.
6. Preise
Die Preise auf der Auftragsbestätigung sind Fixpreise in CHF. Darin nicht enthalten sind die Kosten für Verpackung, Spedition sowie die Mehrwertsteuer. Diese Kosten werden gemäss tatsächlichem Aufwand zusätzlich offen ausgewiesen und verrechnet.
7. Prüfung der Teile
Nägeli Swiss AG unterhält ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001. Die Prüfung der Teile erfolgt nach dem AQL 0.65, sofern die Fertigungsunterlagen keine anderen Vorgaben enthalten. Ein Kontrollrapport wird auf Verlangen mitgeliefert.
8. Verpackung und Lieferung
Die Verpackung und die Lieferung erfolgen grundsätzlich auf die kostengünstigste Art. Spezielle Instruktionen sind mit der Bestellung bekannt zu geben und werden entsprechend bestätigt.
9. Transportversicherung
Nägeli Swiss AG hat keine Transportversicherung abgeschlossen. Ist eine solche gewünscht, muss dies auf der Bestellung bekannt gegeben werden. Die Kosten dafür werden in Rechnung gestellt.
10. Zahlung
Der Käufer verpflichtet sich, den vollen Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen. Die Frist für Teile beträgt 30 Tage, jene für Werkzeuge 10 Tage nach Rechnungsstellung.
Serienteile werden mit der Auslieferung fakturiert, Werkzeugkostenanteile hälftig bei Bestellung sowie Lieferung der Erstmuster.
11. Lieferumfang und Rücktritt
Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung massgebend.
Der Rücktritt von einer Bestellung ist nur in Ausnahmefällen und unter Verrechnung sämtlicher aufgelaufenen Kosten inkl. Bearbeitungsgebühr möglich.
12. Eigentumsverhältnis Werkzeuge
Die offerierten und verrechneten Kosten für Werkzeuge umfassen lediglich einen Werkzeugkostenanteil im Umfang der halben Gesamtkosten. Die Werkzeuge gehen nach Zahlung des gesamten Werkzeugkostenanteils in das Eigentum des Kunden über, verbleiben aber im Besitze der Nägeli Swiss AG. Wir verpflichten uns, diese auf eigene Kosten fachgemäss zu lagern und zu unterhalten sowie gegen Feuer und Wasser zu versichern. Die Auslieferung der Werkzeuge kann nur erfolgen, wenn aufgrund höherer Gewalt die Produktion bei uns nicht möglich ist. Die Herausgabe der Werkzeuge löst in jedem Fall die Nachverrechnung der zweiten Hälfte der Gesamtkosten aus.
13. Mängelrüge
Einwände wegen Mängel oder Falschlieferungen müssen innert 10 Tagen nach Versand schriftlich erhoben werden.
14. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit dem Abgang der Ware vom Werk an den Käufer über. Dieser ist insbesondere auch für den sachgerechten Gebrauch verantwortlich.
15. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Domizil des Käufers eintragen zu lassen.
16. Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht der Nägeli Swiss AG beschränkt sich in jedem Falle auf die Pflicht zur Nachbesserung. Bemängelte Ware ist zur Beurteilung an uns zu senden. Liegt ein von uns anerkannter Mangel vor, sind wir nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar entstehenden Streitigkeiten ist Güttingen (Schweiz). Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Güttingen, 1. November 2012